Senioren Union Friesoythe lädt zu Diskussion über Bürgergeld ins Bildungswerk

21. April 2024

CDU-Sozialpolitiker Eike Holsten MdL und Expertin des Jobcenters Cloppenburg als Referenten

Unter dem Titel „Arbeit muss sich noch lohnen – Ist das Bürgergeld zu hoch oder der Mindestlohn zu niedrig?“ lädt die Senioren Union Friesoythe alle Interessierten zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ins Katholische Bildungswerk Friesoythe ein. Diese findet am Dienstag, 4. Juni 2024 ab 16 Uhr statt. Als Referenten konnten der im Niedersächsischen Landtag für Arbeitnehmerfragen zuständige CDU-Abgeordnete Eike Holsten sowie eine Expertin des Jobcenters Cloppenburg gewonnen werden. Aufgrund begrenzter Kapazitäten wird um Anmeldung bis 21. Mai gebeten: Gerda Elsen-Dieckmann (04491/9239966; gerda.elsen.dieckmann@gmail.com) oder Gerd Dumstorff (0178/3573901; gerhard.dumstorff@ewetel.net).

Ziel der Senioren Union ist es, die Zahlungs- und Anspruchsvoraussetzungen des Bürgergeldes sowie die Situation beim Mindestlohn mit Daten objektiv darzustellen. Mit diesem „Faktencheck“ soll die öffentliche Diskussion zu diesen Themen versachlicht werden. Dazu wird Eike Holsten, der auch Landesvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Niedersachsen (CDA) ist, die Situation aus Arbeitnehmersicht erläutern. Die Expertin des Jobcenters Cloppenburg wird die Ansprüche des Bürgergeldes nach dem Sozialgesetzbuch präsentieren.

Weiter heißt es in der Einladung der Senioren Union: „Der verstorbene FDP-Chef Guido Westerwelle mahnte bereits 2010: „Wer den Sozialstaat zu lange überfordert, zerstört ihn.“ Und weiter: „Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.“ Zur Situation heute berichtete kürzlich ein Unternehmer öffentlich: „Einer meiner Mitarbeiter bekommt 2.800,- netto und ärgert sich, dass die anderen fünf Parteien bei ihm im Wohnblock ähnlich finanziell gestellt sind und keiner arbeitet.“ Dieser Satz macht fassungslos. Aber stimmt das wirklich? Und wie sieht die Situation bei den Bürgergeldempfängern und den Mindestlohnempfängern tatsächlich aus? Mit der Einführung des Bürgergeldes am 1. Januar 2023 anstelle von Hartz IV wollte die Ampel-Koalition einen „echten Kulturwandel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ schaffen und dabei auf „mehr Respekt und gerechte Teilhabe“ setzen. Die Regelsätze für das Bürgergeld sind zum 1. Januar 2024 um 12,2 Prozent auf 563 Euro pro Monat für einen Alleinstehenden erhöht worden. Dagegen ist der Mindestlohn nur um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Das sorgt für Unmut und für sehr kontroverse Diskussionen. Die CDU möchte das Bürgergeld sogar ganz abschaffen und durch eine neue Grundsicherung ersetzen. Darüber möchten wir am 4. Juni mit möglichst vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren.“

Foto: CDU/Christiane Lang

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