CDU/FDP fordert Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1.1.2026

30. Juli 2024

Die CDU/FDP-Fraktion hat im Friesoyther Stadtrat einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2026 eingereicht. Hintergrund sei „die zunehmende Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger über die hohen Kosten, die durch diese Beiträge entstehen“, so die Fraktion.

Der Fraktionsvorsitzende Lukas Reinken erklärt dazu: „Die Diskussionen um geplante Straßenausbaumaßnahmen führen regelmäßig zu Spannungen und Blockaden in den betroffenen Nachbarschaften. Das tut der Infrastruktur in unserer Stadt nicht gut. Wir sind der Meinung, dass die Gemeindestraßen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, auch von dieser bewirtschaftet und instandgehalten werden müssen.“

Der Antrag sieht dabei vor, die Finanzierung der Straßenausbaubeiträge zukünftig über die Steuereinnahmen der Stadt abzubilden. Die Haushaltslage der Stadt Friesoythe und das Volumen der jährlichen Straßenbaumaßnahmen erlaubten es, die Mittel für den Straßenausbau aus Steuereinnahmen und der zukünftigen Einnahme aus der Akzeptanzabgabe von Windenergieanlagen zu decken. Auch könne die Stadt die Ausbaumaßnahmen im Rahmen des Haushaltes steuern.

Die Ratsfraktion fordert zudem die Verwaltung auf, bis zum Stichtag der Abschaffung am 1.1.2026 ein Straßenkataster zu erstellen, welches den Zustand der Gemeindestraßen dokumentieren und dann regelmäßig aktualisiert werden soll. „Ein solches Kataster sorgt für Transparenz, so dass alle Bürger nachvollziehen können, an welcher Stelle der Prioritätenliste ihre Straßen stehen“, ergänzt Ratsherr Andreas Tameling.

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würden dabei nicht die Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Straße betreffen, da diese gesetzlich vorgeschrieben seien und nicht von der Stadt abgeschafft werden könnten. Bis zur Abschaffung und damit der Erstellung einer Prioritätenliste schlägt die Fraktion vor, zunächst nur Ersterschließungen durchzuführen. „Wir schieben viele Erschließungsmaßnahmen seit Jahren vor uns her. Diese können auch bis Anfang 2026 weiter durchgeführt werden, ohne dass es zu Stillstand im Straßenbau kommen wird“, erklärt Tameling den Vorschlag der CDU/FDP-Fraktion.

Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stratmann, sehr geehrte Damen und Herren,

die Ersterschließung nach dem BauGB betrifft den erstmaligen Bau von Straßen insbesondere in neuen Baugebieten, und die Kosten werden einmalig über Erschließungsbeiträge von den Grundstückseigentümern getragen. Erschließungsbeiträge zur Ersterschließung sind nach §127 BauGB verpflichtend und können von Kommunen nicht ausgesetzt werden, sind mithin nicht Gegenstand dieses Antrages.

Straßenausbaubeiträge hingegen beziehen sich auf die Sanierung und Verbesserung bestehender (erstmalig hergestellter) Straßen und können wiederkehrend erhoben werden. Auf die Straßenausbaubeitragssatzung wird verwiesen.

In den vergangenen Jahren haben viele niedersächsische Kommunen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, teilweise mit entsprechender Kompensierung durch Erhöhung der Grund- und/oder Gewerbesteuer. So haben im Landkreis Cloppenburg die Gemeinden Emstek und Essen bereits die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, weitere Kommunen befinden sich derzeit in diesem Prozess oder haben eine deutliche Reduzierung der Beiträge beschlossen.

Bei den Baumaßnahmen, die in den letzten Jahren über die Straßenausbaubeitragssatzung in Friesoythe abgerechnet worden sind, entstanden den Anliegern teilweise hohe Kosten. Diese sorgen seit vielen Jahren für große Unzufriedenheit und Unverständnis bei den Betroffenen. Darüber hinaus führen die Diskussionen um geplante Straßenausbaumaßnahmen regelmäßig zur Blockadehaltung betroffener Nachbarschaften. Auch die Ungleichbehandlung je nach Straßenklassifizierung (Bundes-, Landes-, Kreis- oder Ortsstraßen, Gemeindeverbindungsstraßen etc. nach §47 NStrG) wird vielfach als ungerecht bewertet. Es setzt sich mehr und mehr die Haltung durch, dass Gemeindestraßen, die sich logischerweise im Eigentum der Stadt Friesoythe befinden, auch von dieser bewirtschaftet und instandgehalten werden müssen. Kommunen können Beiträge nach §6 NKAG von Grundstückseigentümern (Anliegern) für die Sanierung oder den Ausbau erheben. Diese rechtliche Möglichkeit nutzt die Stadt Friesoythe entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung. Die von der Verwaltung auf Anfrage mitgeteilten und erhobenen Straßenausbaubeiträge der letzten Jahre lassen sich wie folgt untergliedern:

Jahr**Straßenausbaubeiträge d. Anlieger in Euro   Jahr*Straßenausbaubeiträge d. Anlieger in Euro
2012293.321,77   
2013125.134,75   
2014140.003,28   
2015181.751,15   
20168.000,00   
201762.448,44   
2018198.126,92   
201912.594,24 2019186.766,92
202013.355,25 202012.594,24
20210 202122.127,30
202232.168,23 2022105.741,58
2024247.892,11 2024212.193,16
Summe1.314.796,14 Summe539.423,20
   
Ø 12 Jahre:109.566,35 Ø 5 Jahre:107.884,64
   
     
geplant**2024/2025 geplant*2024
 Straßenausbaubeiträge d. Anlieger in Euro  Straßenausbaubeiträge d. Anlieger in Euro
Tecklenburger Straße
 Ersterschließung und Ausbau
(Kostensplittung)
kA Tecklenburger Straße Il. BA 2. TBA20.000,00
Amselweg
(Ausbaubeiträge für Straße, Ersterschließungsbeiträge für Nebenanlagen)
133.200,00 Amselweg STAB77.000,00
   Straßenbeleuchtung Augustendorf40.000,00
   Barßeler Straße bis KVP562.500,00
   Grüner Hof720.000,00
Ø  Jahr 2024/2025 geplant:133.200,00 Ø  Jahr 2024 geplant:1.419.500,00

In den letzten 12 Jahren wurde im Schnitt eine Straße je Jahr umgesetzt und es fielen durchschnittlich ca. 110.000 Euro als Beitragsaufkommen durch Anlieger an. Diese Summe stellt sich als leistbare und realistische Durchschnittsgröße einer Gegenfinanzierung pro Jahr dar.
Die Aufstellung verdeutlicht, dass eine Abschaffung für die Stadt Friesoythe nur eine geringe Last im städtischen Haushalt darstellt. Gleichwohl führt die Erhebung für den einzelnen Anlieger, der seine Ersterschließung nach §127 BauGB bereits urspr. einmal für die Allgemeinheit hergestellt hat, zu einer sehr großen Belastung. Auch hierzu wurden Zahlen vorgelegt.

Für 2024 ist ein Haushaltsvolumen von ca. 7 Mio. € im THH3 für investive Maßnahmen davon für den Bereich des Straßenbaus ca. 4 Mio. Euro vorgesehen. Nach der Mitteilung d. Verw. vom 03.05.2024 sind ca. 2 Mio. Euro für Ersterschließungen in 2024/2025 zu veranschlagen.

Die gepl. Gesamtinvestitionssumme für die Barßeler Straße und Grüner Hof sind mit 6,85 Mio. Euro angesetzt. 2,8 Mio. Euro fallen davon allein nach dem HH-Plan für Beiträge nach der Straßenausbausatzung durch Anlieger für die Barßeler Straße (562.500 €) und den Grünen Hof (2.250.000 €) an. Dies entspricht dem doppelten Beitrag der letzten 12 Jahre. Diese Straßen sind wesentlicher Teil der innerstädtischen Infrastruktur und dessen Sanierung sollte daher auch von der Stadt mit dessen Steuermitteln getragen werden. Diese Straßen sind gute Beispiele, die mit der Frage der Gerechtigkeit anfallender Straßenausbaubeiträge für Anlieger verbunden werden können.

Eine Finanzierung aus Steuermitteln ist aus unserer Sicht möglich, denn die im HH eingeplanten Geldmittel für den Straßenausbau übersteigen derzeit die tatsächliche Umsetzung. Die zuletzt geplanten Maßnahmen unterlagen sogar einer Prioritätenliste. Die Entwicklung der Haushaltsreste zeigt, dass bereits heute mehr Haushaltsmittel bereitstehen, als umgesetzt werden können. Auch die Liquidität ist bei den stetig gestiegenen Steuereinnahmen der letzten Jahre auf absehbare Zeit nicht gefährdet. Die bisher eingeplanten Mittel für den Straßenausbau sind bei Abschaffung auskömmlich, da sie die real umsetzbaren Maßnahmen bereits übersteigen. Zu den finanziellen Möglichkeiten sei auch auf den Kauf verschiedener Liegenschaften hingewiesen die „ungeplant“ aus dem HH bestritten werden konnten. Auch die Windkraftumlage wird zukünftig Entlastungen im HH bringen. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist daher aus unserer Sicht möglich und im HH darstellbar.

Durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kehrt sich voraussichtlich die bisherige Abwehrhaltung von Anliegern in ein Anspruchsdenken um. Wir sehen es daher als zwingend notwendig an, eine übersichtliche Beurteilung der Gemeindestraßen in Form eines Straßenkatasters anzufertigen und dieses Kataster regelmäßig durch den Stadtrat als Prioritätenliste beschließen zu lassen. So wäre für jede Bürgerin und jeden Bürger transparent ersichtlich, an welcher Stelle bestimmte Straßen in der Bewertung stehen und wann mit einer Sanierung vor Ort gerechnet werden kann.

Da eine solche Erstellung eines Katasters – insbesondere bei der ersten Anfertigung – zeitintensiv ist, sollten die Straßenausbaubeiträge mit einer zeitlichen Frist zum 1.1.2026 abgeschafft werden. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sowohl das Straßenkataster angefertigt werden als auch die politischen Beratungen darüber – und z.B. entsprechende Straßenbereisungen des Rates – durchgeführt werden. Für die Übergangszeit schlagen wir vor nur Ersterschließungen durchzuführen, die ja ohnehin einen Großteil der Maßnahmen ausmachen und zahlreich im Haushaltsplan vorhanden sind.

Daher beantragt die CDU/FDP-Fraktion:

  1. Die Straßenausbaubeitragssatzung vom 17. März 2010 wird zum 1. Januar 2026 abgeschafft.
  2. Die Finanzierung der entfallenden Straßenausbaubeiträge erfolgt zukünftig über die Steuereinnahmen der Stadt und der Ansätze im Teilhaushalt THH03.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Straßenkataster über den Zustand der Gemeindestraßen anzufertigen und als Prioritätenliste dem Rat im Laufe des Jahres 2025 zur Entscheidung vorzulegen.
  4. Das Straßenkataster ist alle fünf Jahre zu erneuern und dem Rat zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.
  5. Bis zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2026 führt die Stadt nur Straßenbaumaßnahmen im Sinne der Ersterschließung durch.

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Reinken (Fraktionsvorsitzender) und Andreas Tameling (Ratsherr)

Foto: pixabay.com/de/photos/walze-strassenbau-arbeitmaschine-1887796/

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