Antrag auf Einrichtung von Fußgängerüberwegen im Bereich des Friesoyther Kirchplatzes

4. Februar 2022

Sehr geehrter Herr Stratmann,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die CDU/FDP-Fraktion im Rat der Stadt Friesoythe stellt hiermit folgenden Antrag:

„Im Bereich der Kreuzung von Kirchstraße/Langer Straße/Moorstraße/Alter Mühlenstraße sind geeignete Fußgängerüberwege einzurichten, um insbesondere in Stoßzeiten ein zusätzliches visuelles Gefahrensignal für Autofahrer zu schaffen und älteren oder beeinträchtigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zusätzliche Sicherheit in der Straßenquerung zu ermöglichen.“

Begründung

Vor der Innenstadtsanierung befanden sich im Bereich des Kirchplatzes Fußgängerüberquerungen im Rahmen von Fußgängerampeln, die ein sicheres Queren der Straßen ermöglichte. Im Zuge der Innenstadtsanierung wurde richtigerweise auf das Konzept einer Begegnungszone und damit einer niedrigen Durchfahrtsgeschwindigkeit für Fahrzeuge gesetzt, die zu einer offeneren, moderneren und ansprechenderen Innenstadt geführt haben. Insbesondere Fußgänger sollen in diesem Konzept größere Beachtung im Straßenverkehr erhalten.

Allerdings treffen im Bereich des Kirchplatzes die drei Hauptverkehrsstraßen Kirchstraße, Lange Straße und Moorstraße sowie die Alte Mühlenstraße zusammen, die eine der Hauptzufahrten zum Rathaus ist. Als „Mittelpunkt“ der Innenstadt ist gerade hier ein erhöhtes Aufkommen sowohl an Autofahrern als auch an Fußgängern zu bemerken. Dabei fühlen sich gerade Senioren und Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Beeinträchtigungen oft der Situation ausgesetzt, die Straße ohne Fußgängerüberweg queren zu müssen und darauf vertrauen zu müssen, dass die Fahrzeugführer sie bemerken und queren lassen. Mithilfe von Fußgängerüberwegen, also Zebrastreifen, kann hier ein zusätzliches Signal für Autofahrer gesetzt werden, dass auf mögliche querende Fußgänger hinweist als auch für die Fußgänger, die hier sicher passieren können.

Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sieht dabei zwar vor, dass Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen (mithin also auch Tempo 20-Zonen wie der Begegnungszone) entbehrlich seien (R-FGÜ 2.1.3). Darüber hinaus können Fußgängerüberwege aber in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden (R-FGÜ 2.3.3.). Wir halten diesen begründeten Ausnahmefall für vorliegend und beantragen daher die Einrichtung entsprechender Zebrastreifen. Dadurch kann die Innenstadt noch sicherer erlebt und durchquert werden und erfährt für Fußgänger eine zusätzliche Aufwertung.

Mit freundlichen Grüßen
Lukas Reinken
Fraktionsvorsitzender

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