Anfrage zum Stand des Vorhabens Kamper Brücke – Überquerung für Fußgänger und Radfahrer

14. Juni 2022

Sehr geehrter Herr Stratmann,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kamper Brücke über den Küstenkanal verbindet die beiden Ortsteile Kamperfehn und Kampe, sie dient als Knotenpunkt zwischen der Bundesstraße 401 und der Landesstraße 832 und ist insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern seit vielen Jahren Bestandteil der örtlichen und politischen Diskussion. Die Dorfgemeinschaften von Kampe und Kamperfehn monieren seit Jahren berechtigterweise, dass eine Überquerung aufgrund der sehr schmalen Fahrbahn und der quasi nicht vorhandenen, zumindest nicht barrierefreien, Fuß- bzw. Radwege für Schulkinder, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen nicht verkehrssicher möglich ist. Wir alle haben gemeinsam ein großes Interesse daran, allen eine sichere Überquerung des Küstenkanals zu ermöglichen. In diesem Rahmen hat es immer wieder Initiativen aus der Ortschaft gegeben, das Thema zu lösen. Die jüngste Initiative ist dem Rat und Ihnen im Februar 2022 als Antrag zugegangen. Wir unterstützen die Intention des Antrages und bekräftigen die wiederholte Auffassung des Rates, dass eine Lösung dieser Problematik herbeigeführt werden muss, zuletzt im September 2021. Wir fordern die schnellstmögliche Umsetzung einer Verkehrslösung zur Sicherstellung einer gefahrenlosen Überquerung des Küstenkanals zwischen Kampe und Kamperfehn für Fußgänger und Radfahrer.

Hieraus und aus einem erfolgten Gespräch mit der Initiatorengruppe ergeben sich für uns folgende Fragen

  1. Was ist der aktuelle Sachstand vonseiten der Stadtverwaltung? Welche Schritte sind seit Antragstellung bis heute unternommen worden, um eine entsprechende Brückenlösung (in welcher Form auch immer) anzuvisieren?
  2. Der Presse (z. B. OM-Online, 16.3.2022) ist zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung die derzeitige Situation ebenfalls für „unbefriedigend und nicht tragbar“ hält. Fachbereichsleiter Herr Sandmann führte demnach aus, dass die für einen Neubau einer Rad- und Fußgängerbrücke benötigten Grundstücke nicht im Eigentum der Stadt, sondern des Bundes wären. Inwiefern hat die Stadt bisher das Gespräch mit den Grundstückseigentümern über eine mögliche Überlassung, Übereignung, Veräußerung oder sonstige Übergabe des Grundstückes in städtische Hand gesucht, wann haben diese Gespräche ggf. stattgefunden und was war das Ergebnis der Gespräche?
  3. Ebenso ist demselben Pressebericht auch zu entnehmen, dass die Stadt auf eine Mitwirkung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hoffe und dass die Stadtverwaltung mit diesen in Verbindung treten werde. Wie ist der Sachstand zu diesen Gesprächen, wann haben sie ggf. stattgefunden und was ist das Ergebnis dieser Gespräche?
  4. Die Antragsteller berichten von einem Ortstermin mit Vertretern des WSA, welche grundsätzlich eine Unterstützung eines Neubaus einer Rad- und Fußgängerbrücke in Aussicht gestellt hätten. Ebenfalls habe die NLStBV erläutert, dass sie den Bau einer entsprechenden Brücke positiv begleiten würden. Inwiefern ist dieser Gesprächsfaden auch von der Stadtverwaltung aufgenommen worden?
  5. Die Landesstraße 832 ist eine wichtige Verbindungsstraße durch den Landkreis Cloppenburg (Barßel bis Friesoythe-Grüner Hof), die Kamper Brücke ist hier ein erkennbares Verkehrs-Nadelöhr. Inwiefern hat die Stadtverwaltung mit dem Landkreis Cloppenburg Gespräche zu diesem Themenkomplex geführt und um Begleitung und Unterstützung geworben und was ist das Ergebnis dieser Gespräche?
  6. Die L 832 im Brückenbereich gilt derzeit nicht als vielbefahrene Straße aufgrund einer Verkehrszählung aus dem Jahre 2012. Es ist davon auszugehen, dass sich in den vergangenen zehn Jahren das Verkehrsaufkommen aufgrund von Bevölkerungswachstum, höherem Pendleraufkommen und Wachstum des LKW-Verkehrs verstärkt hat. Inwiefern hat die Stadtverwaltung bisher Pläne für eine neue Verkehrszählung aufgenommen, um eine aktuelle Einschätzung der Verkehrssituation zu erhalten?
  7. Die Schaffung einer sicheren Überquerung des Küstenkanals in Kampe war schon mehrfach Beratungsgegenstand im Friesoyther Stadtrat. Im Straßen-, Wege- und Kanalisationsausschuss am 20. Juni 2012 (MV140/2012) wird berichtet, dass die NLStV in einem Gespräch mit der damaligen Verwaltungsspitze die von der Stadt Friesoythe angeregte Lösung einer wechselseitig einspurigen Verkehrsführung bei Abmarkierung eines separaten Rad- und Fußweges für möglich hielt. Die Kosten wurden seinerzeit im Plan zwischen der Stadt Friesoythe (Umgestaltung der Radfahrer- und Fußgängerquerung) und dem Land Niedersachsen (Umgestaltung Lichtsignalanlage) aufgeteilt. Aus unserer Sicht bietet diese Lösung den großen Vorteil, dass das WSA als weiterer Stakeholder nicht unmittelbar betroffen ist, da sich keine neuen Baumaßnahmen über den Küstenkanal ergeben. Auch im Juni 2015 war die Kamper Brücke erneut Thema im Straßen-, Wege- und Kanalisationsausschuss. Laut Mitteilungsvorlage MV/177/2015 wird darauf hingewiesen, dass sich die oben genannte entsprechende Idee einer einspurig zu befahrenden Brücke bei gleichzeitigem Rad- und Fußweg aufgrund der nötigen zusätzlichen Ampelanlage der einmündenden Straßen als nicht zielführend erweist. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung vor, weshalb die NLStV ihre Meinung zwischen Juni 2012 und Juni 2015 im Hinblick auf diese Variante geändert hat? Wann und in welchem Rahmen wurde dieser Vorschlag vonseiten der Stadtverwaltung in Gesprächen mit Stakeholdern erneut aufgegriffen und was war das Ergebnis dieser Gespräche?
  8. In der MV/117/2015 wird auch auf die ablehnende Haltung der OFK zu einer Ampellösung an der Einmündung „Zur Fleischmehlfabrik“ hingewiesen. Inwiefern führt die Stadt Gespräche mit der OFK über die Situation zur Kamper Brücke und was sind die Ergebnisse und Lösungskonzepte aus diesen Gesprächen?
  9. In Jeddeloh ist eine Fuß- und Radfahrerbrücke über den Küstenkanal gebaut worden, die den Richtlinien des dreilagigen Containerverkehrs nicht in Gänze entspricht. Dies wurde begründet mit der Tatsache, dass es sich bei Jeddeloh II um eine zusammenhängende Ortschaft handelt, die durch den Küstenkanal getrennt werde. Inwiefern sieht die Stadtverwaltung Chancen, diese Argumentation gerade im Hinblick des derzeitigen gemeinsamen Dorfentwicklungsprogramm der Kanaldörfer zu übernehmen, welche deutlich macht, wie groß das gemeinsame soziale Netzwerk zwischen Kamperfehn und Kampe seit vielen Jahren ist?
  10. Im September 2021 haben die Ratsgremien einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, im Rahmen des Förderprogramms „Stadt und Land“ der NBank mit den zugehörigen Beteiligten in Verbindung zu treten, um einen entsprechenden Förderantrag auf den Weg zu bringen. Was ist der aktuelle Sachstand zu diesen Gesprächen und zum Förderantrag? Wann sind Gespräche vonseiten der Stadtverwaltung geführt worden, was war Inhalt dieser Gespräche und welches Ergebnis haben sie gebracht? Über welche unterschiedlichen Varianten einer sicheren Querung des Küstenkanals ist dabei gesprochen worden?
  11. Ein fertiges Radwegeverkehrskonzept ist die Grundlage für eine mögliche Förderung über das Programm „Stadt und Land“. Dieses ist aktuell im Erstellungsprozess. Welche konkreten Schritte plant die Stadtverwaltung, um nach Fertigstellung des Konzeptes eine Förderung zu erreichen?
  12. Im Rahmen des Förderprogramms „Stadt und Land“ werden Einzelmaßnahmen bei entsprechender Beteiligung der antragstellenden Kommunen gefördert. Hierfür ist allerdings eine gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahme vorzuweisen. Welche konkreten Vorschläge kann die Stadtverwaltung hinsichtlich der Sicherstellung der Finanzierung dieses wichtigen Projektes machen, welchen zeitlichen Rahmen für das Projekt plant die Stadtverwaltung (bei Förderzusage)?
  13. Der Ausbau des Küstenkanals für Großmotorgüterschiffe ist als Projektnummer W 24 Teil des Bundesverkehrswegeplan 2030. Ein Start der Maßnahme ist bereits für 2022/3 geplant. Inwiefern ist die Stadt Friesoythe als Anrainerkommune mit den zuständigen Behörden im Kontakt? Welche Auswirkungen hat der Ausbau ggf. auf mögliche Baumaßnahmen an der Kamper Brücke bzw. auf einen Neubau einer Querung?
  14. Das Land Niedersachsen stellt auf Grundlage des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) Finanzmittel zur Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur zur Verfügung, u. a. auch für den Ausbau von Radwegen und für Kreuzungsmaßnahmen von Bundeswasserstraßen. Inwiefern hat die Stadtverwaltung diese Fördermöglichkeit geprüft und was ist das Ergebnis dieser Prüfung? Bestehen Fördermöglichkeiten nach NGVFG insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Baulastträger wäre, ohne Grundstückseigentümer zu sein?
  15. Welche weiteren Fördermöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung ggf. zur Umsetzung des Projektes?
  16. Welche offenen Fragestellungen müssen aus Sicht der Stadtverwaltung geklärt bzw. beantwortet werden, um das Projekt der sicheren Kanalquerung für Fußgänger und Radfahrer erfolgreich abzuschließen? Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung, um diese offenen Fragestellungen zu beantworten oder beantworten zu lassen?

Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Reinken, Fraktionsvorsitzender

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