
CDU/FDP-Fraktion möchte Ortsvorsteher für Kampe und Thüle einführen
Die CDU/FDP-Fraktion im Friesoyther Stadtrat beantragt die Einführung von zwei zusätzlichen Ortsvorstehern für die Ortschaften Kampe und Thüle. Dazu hat die Fraktion einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friesoythe eingereicht. Bisher wird Thüle durch den Ortsvorsteher von Friesoythe und Kampe durch den Altenoyther Ortsvorsteher betreut. Nun sollen beide einen eigenen Ortsvorsteher erhalten. Diese sind als Bindeglied zwischen Stadtverwaltung und Dorfgemeinschaft tätig – sie übernehmen Verwaltungsaufgaben wie Beglaubigungen und Bescheinigungen und kümmern sich um die Information der Ortschaften.
„Kampe und Thüle sind in den letzten Jahren gewachsen – und haben seit jeher eine eigenständige Infrastruktur, ein aktives Vereinsleben und einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist an der Zeit, diese Entwicklung auch politisch anzuerkennen“, betont Fraktionsvorsitzender Lukas Reinken.
Mit dem Antrag soll die Zahl der Ortschaften mit Ortsvorstehern von derzeit sechs auf acht erhöht werden. Die neue Ortschaft Kampe (inkl. Ikenbrügge und Kamperfehn) zählt rund 1.310 Einwohner, Thüle (inkl. Mittelstenthüle, Thülsfelde und Vorderstenthüle) etwa 1.093. Damit lägen beide im Mittelfeld der kleineren Ortschaften Friesoythes.
„Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger dort stärken, wo sie leben. Ein Ortsvorsteher ist nicht nur Repräsentant, sondern vor allem Bindeglied zur Verwaltung – gerade in Zeiten des Wachstums und zunehmender Aufgaben ein unverzichtbares Element lokaler Demokratie“, so Reinken weiter.
Die Fraktion sieht die zusätzlichen jährlichen Kosten von 1.880 Euro für die Aufwandsentschädigungen als gut investiertes Geld in die Zukunftsfähigkeit der Stadtteile. Der Beschluss soll noch 2025 gefasst werden, um zur Kommunalwahl 2026 eine rechtssichere Umsetzung zu ermöglichen – denn die Besetzung des Postens erfolgt im Anschluss an die Kommunalwahl.
Antrag auf Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friesoythe
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stratmann, sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der CDU/FDP-Fraktion stelle ich folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Friesoythe beschließt die Änderung von § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Friesoythe wie folgt: „(1) Es werden acht Ortschaften mit Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorstehern gebildet, und zwar die Ortschaften:
- Altenoythe,
- Friesoythe,
- Gehlenberg,
- Kampe,
- Markhausen,
- Neuscharrel,
- Neuvrees,
- Thüle.“
Die Ortschaft Kampe umfasst die Ortsteile Ikenbrügge, Kampe und Kamperfehn. Die Ortschaft
Thüle umfasst die Ortsteile Mittelstenthüle, Thülsfelde und Vorderstenthüle.
Begründung:
Die Stadt Friesoythe ist eine wachsende Kommune. So steigt die Einwohnerzahl Friesoythes seit der Gemeindereform 1974 kontinuierlich an. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, denn sie zeigt die Lebensqualität und Zufriedenheit der Menschen mit ihrem Wohnort. Auch die Ortschaften haben sich in dieser Zeit weiterentwickelt. Ein aktives Vereins- und Gesellschaftsleben prägt jede unserer Ortschaften, Ortsteile und Bauernschaften. Größer werdende Ortschaften in einer größer werdenden Stadt bringen Herausforderungen mit sich. Daher stehen wir hinter der wichtigen Arbeit der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in unserer Stadt, die nicht nur Sprachrohr für ihre Ortschaften sind, sondern vor Ort Aufgaben der Stadtverwaltung übernehmen und ein Bindeglied zur Stadt darstellen.
Dabei stellen wir jedoch fest, dass die Ortsvorsteher eine sehr unterschiedliche Zahl von Einwohnerinnen und Einwohner betreuen. Insbesondere die beiden größten Ortschaften stechen hier ins Bild (Stand: 31. Dezember 2024):
Altenoythe: 5.873 Einwohner
Friesoythe 11.646 Einwohner
Die restlichen vier Ortschaften haben jeweils zwischen 1.000 und 2.200 Einwohner.
Bereits in der letzten Wahlperiode des Stadtrates hat der damalige Ortsvorsteher von Friesoythe angemerkt, dass er es für sinnvoll erachtet, für eine neu zu beschließende Ortschaft Thüle (bestehend aus Mittelstenthüle, Thülsfelde und Vorderstenthüle) einen Ortsvorsteher zu benennen.
Gemäß § 90 Abs. 1 NKomVG kann über die Hauptsatzung der Kommune Gebietsteile zu Ortschaften bestimmt werden, die eine engere Gemeinschaft bilden. Ebenso kann durch die Hauptsatzung festgelegt werden, dass Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher für diese Gebietsteile bestellt werden.
In der Tat unterscheiden sich die genannten Ortschaften von den innenstadtnahen Ortschaften des Ortsteiles Friesoythe (Friesoythe, Mehrenkamp, Schwaneburg, Schwaneburgermoor) durch die räumliche Entfernung – immerhin etwa 6 Kilometer sowie durch eine vom Ortsteil Friesoythe vollständig losgelöste Kindergarten-, Schul- und Vereinslandschaft. Bei der Heranzierung der Einwohnerzahlen käme eine neue Ortschaft Thüle auf 1.093 Einwohner (Mittelstenthüle 852, Thülsfelde 97 und Vorderstenthüle 144 Einwohner) und wäre nicht die einwohnermäßig kleinste Ortschaft der Stadt Friesoythe. Daher folgen wir der Empfehlung des vorherigen Ortsvorstehers von Friesoythe und schlagen die Ergänzung von Thüle als Ortschaft der Stadt Friesoythe vor.
Einen ähnlichen Fall sehen wir bei dem Gebiet Kampe. Auch hier haben wir ein von Altenoythe losgelöstes Kindergarten- und Schulwesen sowie ein eigenständiges Vereinsleben. Die Ortsteile Kampe (723), Kamperfehn (566) und Ikenbrügge (21) hätten als Ortschaft Kampe zusammen 1.310 Einwohner und lägen damit ebenfalls im Mittelfeld der kleineren Ortschaften. Daher schlagen wir zudem die Aufnahme der Ortschaft Kampe in die Hauptsatzung vor.
Durch die Aufnahme von Kampe und Thüle in die Reihe der Ortschaften der Stadt Friesoythe ermöglichen wir so eine zielgenauere Betreuung der Bürgerinnen und Bürger durch die Ortsvorsteher. Die damit verbundenen Kosten i.H.v. 1.880 Euro jährlich als Aufwandsentschädigung sind aus unserer Sicht eine gute Investition in die Dorfentwicklung.
Damit die Regelung greift und nach der Kommunalwahl 2026 Ortsvorsteher durch den Rat gemäß § 96 NKomVG bestimmt werden können, müssen entsprechende Briefwahlbezirke eingerichtet werden. Daher ist dieser Beschluss aus unserer Sicht bis spätestens Ende 2025 zu fassen, um eine Rechtssicherheit und entsprechende Vorbereitungszeit für die Verwaltung zu gewährleisten. Darüber hinaus ergibt sich die Änderung der Reihenfolge der genannten Ortschaften aus dem Alphabet, da die bisherige Anordnung (offenbar nach Einwohnerzahlen) unübersichtlich erscheint.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Reinken (Fraktionsvorsitzender)